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Der Angehörigenbonus

134,30 € jeden Monat – für die Person, die pflegt.

Worum es geht

Der Angehörigenbonus ist Geld für dich, weil du jemanden pflegst. Nicht für die gepflegte Person. Das ist der Punkt, an dem die meisten hängenbleiben, denn beim Pflegegeld selbst ist es genau umgekehrt.

134,30 € im Monat sind 1.611,60 € im Jahr. Von rund 500.000 Pflegegeldbeziehern in Österreich kommt der Bonus bei weniger als 17.000 Familien an. Nicht weil die anderen keinen Anspruch hätten – sondern weil ihn niemand von allein zuschickt.

Es gibt zwei Wege. Nur einer hat eine Einkommensgrenze.

Weg 1: Du beantragst ihn

Dafür müssen drei Dinge zusammenkommen:

Weg 2: Du bekommst ihn automatisch

Wer wegen der Pflege in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert ist (§ 18a bzw. § 18b), erhält den Angehörigenbonus automatisch – ohne eigenen Antrag. Und dort nennt die Pensionsversicherung keine Einkommensgrenze.

Der Fall, den fast alle übersehen: Die Einkommensgrenze schaut auf das letzte Kalenderjahr. Wer damals noch normal verdient hat und erst danach beruflich zurückgetreten ist, um zu pflegen, fällt beim Antragsweg durch – obwohl heute kaum noch Einkommen da ist. Die Selbstversicherung schaut dagegen auf die heutige Lage. Wer nur die Einkommensgrenze liest, hält sich für ausgeschlossen und lässt beides liegen: den Bonus und die beitragsfreien Pensionsjahre.

Das ist eine Auskunft nach den Angaben der Pensionsversicherung, kein Rechtsgutachten. Ein Anruf beim Träger klärt es für den eigenen Fall.

Wie du ihn beantragst

Formular: „Antrag auf Angehörigenbonus“ – bei der PVA das PAL085, samt Beiblatt zur Pflegesituation.

Wohin: An den Versicherungsträger, der das Pflegegeld der gepflegten Person auszahlt – nicht an deine eigene Versicherung. Meist die PVA, bei Selbständigen und Bauern die SVS, bei Beamten und Eisenbahnern die BVAEB.

Wer unterschreibt was: Den Antrag unterschreibst du – es ist dein Anspruch. Das Beiblatt zur Pflegesituation unterschreibt ihr beide, weil es deine Angaben zur Pflege bestätigt. Bei einem minderjährigen Kind unterschreibst du beides, für das Kind mit dem Zusatz „als gesetzlicher Vertreter“.

Beilagen: Einkommensnachweis – letzter Lohnzettel oder Einkommensteuerbescheid. Gehst du über die Selbstversicherung, brauchst du den Nachweis nicht.

Frist: Der Bonus wird maximal 12 Monate rückwirkend gezahlt. Jeder Monat, den du wartest, fällt hinten weg. Ausgezahlt wird monatlich im Nachhinein.
Angehörigenbonus bei der Pensionsversicherung Voraussetzungen, aktuelle Beträge und das Antragsformular als PDF. Angehörigenbonus bei der SVS Für Selbständige und Bauern.

Sollen wir ihn ausfüllen?

Der Antrag samt Beiblatt ist sechs Seiten. Wir machen ihn fertig – mit Beilagen-Checkliste, Anschreiben und der genauen Adresse deiner Landesstelle. Du unterschreibst und schickst ab.

14,99 € einmalig, kein Abo.

So arbeiten wir →

Unsicher, ob es euch zusteht? Der Gratis-Check sagt es dir in drei Minuten – ohne E-Mail.

Alle Beträge Stand 2026, Angaben ohne Gewähr. Über den Anspruch entscheidet ausschließlich der zuständige Träger.