Der Angehörigenbonus ist Geld für dich, weil du jemanden pflegst. Nicht für die gepflegte Person. Das ist der Punkt, an dem die meisten hängenbleiben, denn beim Pflegegeld selbst ist es genau umgekehrt.
134,30 € im Monat sind 1.611,60 € im Jahr. Von rund 500.000 Pflegegeldbeziehern in Österreich kommt der Bonus bei weniger als 17.000 Familien an. Nicht weil die anderen keinen Anspruch hätten – sondern weil ihn niemand von allein zuschickt.
Dafür müssen drei Dinge zusammenkommen:
Wer wegen der Pflege in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert ist (§ 18a bzw. § 18b), erhält den Angehörigenbonus automatisch – ohne eigenen Antrag. Und dort nennt die Pensionsversicherung keine Einkommensgrenze.
Formular: „Antrag auf Angehörigenbonus“ – bei der PVA das PAL085, samt Beiblatt zur Pflegesituation.
Wohin: An den Versicherungsträger, der das Pflegegeld der gepflegten Person auszahlt – nicht an deine eigene Versicherung. Meist die PVA, bei Selbständigen und Bauern die SVS, bei Beamten und Eisenbahnern die BVAEB.
Wer unterschreibt was: Den Antrag unterschreibst du – es ist dein Anspruch. Das Beiblatt zur Pflegesituation unterschreibt ihr beide, weil es deine Angaben zur Pflege bestätigt. Bei einem minderjährigen Kind unterschreibst du beides, für das Kind mit dem Zusatz „als gesetzlicher Vertreter“.
Beilagen: Einkommensnachweis – letzter Lohnzettel oder Einkommensteuerbescheid. Gehst du über die Selbstversicherung, brauchst du den Nachweis nicht.
Der Antrag samt Beiblatt ist sechs Seiten. Wir machen ihn fertig – mit Beilagen-Checkliste, Anschreiben und der genauen Adresse deiner Landesstelle. Du unterschreibst und schickst ab.
14,99 € einmalig, kein Abo.
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Alle Beträge Stand 2026, Angaben ohne Gewähr. Über den Anspruch entscheidet ausschließlich der zuständige Träger.