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Pensionsjahre, die der Bund zahlt

Damit die Pflege dich später nicht die Pension kostet.

Das Problem, über das niemand spricht

Wer wegen der Pflege die Arbeitszeit reduziert oder ganz aufhört, verliert nicht nur heute Einkommen. Es fehlen später auch Versicherungsjahre – und das merkt man erst beim Pensionsbescheid, wenn nichts mehr zu ändern ist.

Genau dafür gibt es die Weiter- und Selbstversicherung für pflegende Angehörige. Sie läuft neben einer allfälligen Versicherung aus dem Job und bringt zusätzliche Pensionszeiten. Die Beiträge trägt zur Gänze der Bund – für dich kostet sie nichts.

Wer sie bekommt

Gemeinsame Voraussetzung: Die gepflegte Person ist eine nahe Angehörige, wird in häuslicher Umgebung gepflegt und hat Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3. Dazu kommt, wie stark die Pflege dich beansprucht:

Weiterversicherung – § 18a Deine Arbeitskraft ist durch die Pflege gänzlich beansprucht, und du warst vorher pflichtversichert. Selbstversicherung – § 18b Deine Arbeitskraft ist erheblich beansprucht, und du wohnst im Inland.

In beiden Fällen zahlt der Bund sämtliche Beiträge. Und „erheblich beansprucht“ heißt nicht, dass du gar nicht mehr arbeiten darfst – Teilzeit neben der Pflege ist der Normalfall.

Für Eltern eines Kindes mit Behinderung gilt etwas anderes

Pflegst du ein eigenes Kind, ist die Eintrittskarte nicht die Pflegestufe, sondern die erhöhte Familienbeihilfe. Das übersehen viele Eltern, weil sie auf die Stufe schauen und aufgeben, bevor sie den Antrag überhaupt anschauen.

Zwei Dinge, die richtig Geld wert sind.

Rückwirkung. Pflegst du schon länger? Schreib formlos dazu, seit wann. Die Selbstversicherung wirkt bis zu einem Jahr rückwirkend – für Eltern nach § 18a sind auf Antrag sogar bis zu zehn Jahre möglich, wenn die Voraussetzungen damals schon vorlagen.

Der Bonus kommt gratis dazu. Sobald die gepflegte Person Pflegegeldstufe 4 hat, bekommst du über diese Versicherung den Angehörigenbonus von 134,30 € im Monat automatisch – ohne eigenen Antrag und ohne Einkommensgrenze. Wer den Bonus einzeln beantragt, muss unter 1.710,90 € netto bleiben. Über diesen Weg nicht.

Wie du sie beantragst

Wer unterschreibt: Du selbst. Es ist deine eigene Versicherung, nicht die der gepflegten Person.

Beilagen: Kopie des Pflegegeld-Bescheids der gepflegten Person als Nachweis der Stufe. Bei Lebensgefährten zusätzlich eine Meldebestätigung über den gemeinsamen Haushalt. Als Elternteil stattdessen die Mitteilung über die erhöhte Familienbeihilfe.

Wohin: An deine Landesstelle der Pensionsversicherung – am besten eingeschrieben.

Freiwillige Versicherung für pflegende Angehörige (PV) Voraussetzungen im Detail und das Antragsformular. oesterreich.gv.at: Selbstversicherung für Zeiten der Pflege Die amtliche Kurzfassung.

Sollen wir das ausfüllen?

Wir machen den Antrag fertig – mit Beilagen-Checkliste, Anschreiben und der genauen Adresse deiner Landesstelle.

14,99 € einmalig, kein Abo.

So arbeiten wir →

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Angaben Stand 2026, ohne Gewähr. Über den Anspruch entscheidet ausschließlich der zuständige Träger.