Damit die Pflege dich später nicht die Pension kostet.
Wer wegen der Pflege die Arbeitszeit reduziert oder ganz aufhört, verliert nicht nur heute Einkommen. Es fehlen später auch Versicherungsjahre – und das merkt man erst beim Pensionsbescheid, wenn nichts mehr zu ändern ist.
Genau dafür gibt es die Weiter- und Selbstversicherung für pflegende Angehörige. Sie läuft neben einer allfälligen Versicherung aus dem Job und bringt zusätzliche Pensionszeiten. Die Beiträge trägt zur Gänze der Bund – für dich kostet sie nichts.
Gemeinsame Voraussetzung: Die gepflegte Person ist eine nahe Angehörige, wird in häuslicher Umgebung gepflegt und hat Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3. Dazu kommt, wie stark die Pflege dich beansprucht:
Weiterversicherung – § 18a Deine Arbeitskraft ist durch die Pflege gänzlich beansprucht, und du warst vorher pflichtversichert. Selbstversicherung – § 18b Deine Arbeitskraft ist erheblich beansprucht, und du wohnst im Inland.In beiden Fällen zahlt der Bund sämtliche Beiträge. Und „erheblich beansprucht“ heißt nicht, dass du gar nicht mehr arbeiten darfst – Teilzeit neben der Pflege ist der Normalfall.
Pflegst du ein eigenes Kind, ist die Eintrittskarte nicht die Pflegestufe, sondern die erhöhte Familienbeihilfe. Das übersehen viele Eltern, weil sie auf die Stufe schauen und aufgeben, bevor sie den Antrag überhaupt anschauen.
Wer unterschreibt: Du selbst. Es ist deine eigene Versicherung, nicht die der gepflegten Person.
Beilagen: Kopie des Pflegegeld-Bescheids der gepflegten Person als Nachweis der Stufe. Bei Lebensgefährten zusätzlich eine Meldebestätigung über den gemeinsamen Haushalt. Als Elternteil stattdessen die Mitteilung über die erhöhte Familienbeihilfe.
Wohin: An deine Landesstelle der Pensionsversicherung – am besten eingeschrieben.
Freiwillige Versicherung für pflegende Angehörige (PV) Voraussetzungen im Detail und das Antragsformular. oesterreich.gv.at: Selbstversicherung für Zeiten der Pflege Die amtliche Kurzfassung.Wir machen den Antrag fertig – mit Beilagen-Checkliste, Anschreiben und der genauen Adresse deiner Landesstelle.
14,99 € einmalig, kein Abo.
So arbeiten wir →Unsicher, ob es euch zusteht? Der Gratis-Check sagt es dir in drei Minuten – ohne E-Mail.
Angaben Stand 2026, ohne Gewähr. Über den Anspruch entscheidet ausschließlich der zuständige Träger.