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Die Stufe entscheidet sich in zwei Stunden

Und danach bleibt sie meistens jahrelang so.

Pflegegeld ist keine Verhandlungssache und kein Ermessen. Es ist eine Rechnung: Wie viele Stunden Hilfe braucht dieser Mensch im Monat? Aus der Zahl ergibt sich die Stufe, aus der Stufe der Betrag. Aufgestellt wird diese Rechnung bei einem einzigen Hausbesuch, der ein bis zwei Stunden dauert.

Was auf dem Spiel steht

Im Jahresdurchschnitt 2025 bezogen 501.237 Menschen in Österreich Bundespflegegeld. Der Staat gab dafür 3,63 Milliarden Euro aus – im Schnitt 604 Euro pro Person und Monat.

Diese 604 Euro sind die interessanteste Zahl auf dieser Seite. Sie liegen ungefähr auf Höhe von Stufe 3. Die Skala reicht aber bis 2.214,80 Euro. Der Schwerpunkt liegt also im unteren Drittel – dort, wo eine einzige Stufe Unterschied zwischen 174 und 530 Euro im Monat ausmacht.

Was keine Statistik sagt: Niemand erhebt, wie viele Menschen zu niedrig eingestuft sind. Das lässt sich auch gar nicht erheben – dafür müsste jemand jeden Fall zweimal begutachten. Was man sagen kann: Die Einstufung hängt an einer Stundenrechnung, die Stundenrechnung hängt an dem, was beim Hausbesuch erzählt wird, und was dort nicht erzählt wird, ist für immer weg.

Die sieben Stufen und was sie bringen

Beträge Stand 2026, monatlich, steuerfrei und unabhängig vom Einkommen:

Stufe 1206,20 €mehr als 65 Stunden Pflege im Monat
Stufe 2380,35 €mehr als 95 Stunden
Stufe 3592,65 €mehr als 120 Stunden
Stufe 4888,55 €mehr als 160 Stunden
Stufe 51.206,85 €über 180 Stunden und außergewöhnlicher Pflegeaufwand
Stufe 61.685,35 €über 180 Stunden, Betreuung auch nachts nötig
Stufe 72.214,80 €über 180 Stunden, keine zielgerichteten Bewegungen möglich

Wie die Stunden zustande kommen

Für jede Verrichtung gibt es einen festen Zeitwert in der Einstufungsverordnung. Ankleiden, Körperpflege, Zubereitung von Mahlzeiten, Einnehmen von Medikamenten, Toilettengang, Umlagern – jeweils mit Minuten hinterlegt, unabhängig davon, wie lange es bei euch tatsächlich dauert. Der Gutachter multipliziert, addiert und kommt auf eine Monatssumme.

Deshalb entscheidet nicht die Diagnose über die Stufe, sondern die Aufzählung dessen, was täglich anfällt. Wer beim Hausbesuch sagt „es geht schon irgendwie", bekommt eine kleinere Zahl als jemand mit demselben Bedarf, der es aufzählt.

Was beim Hausbesuch zählt

Nach dem Antrag meldet sich ein Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft für einen Termin bei euch zu Hause. Drei Dinge entscheiden dort mehr als alles andere:

Der Befund, der 25 Stunden bringt: Liegt eine Demenz diagnostiziert vor, werden pauschal 25 Stunden im Monat zusätzlich angerechnet – aber nur, wenn der Befund dem Antrag beiliegt. Er kommt nicht von allein, und niemand fragt danach. Das allein kann eine ganze Stufe ausmachen.

Wenn die Stufe zu niedrig ausfällt

Zwei Wege stehen offen, und beide kosten nichts.

Klage beim Arbeits- und Sozialgericht: drei Monate ab Zustellung des Bescheids. Das Verfahren ist für dich kostenfrei, und die Arbeiterkammer vertritt ihre Mitglieder gratis. Die Frist ist hart – danach ist der Bescheid rechtskräftig.

Erhöhungsantrag: jederzeit möglich, wenn sich der Zustand verschlechtert hat. Das ist der übliche Weg, wenn die drei Monate schon vorbei sind. Wichtig dabei: Das Geld läuft ab dem Monat des Antrags, nicht ab dem Tag, an dem sich der Zustand verschlechtert hat. Jeder Monat, den man wartet, ist verloren.

Wenn niemand mehr unterschreiben kann

Den Antrag muss die gepflegte Person selbst unterschreiben. Eine Demenz-Diagnose ändert daran zunächst nichts – viele Menschen mit Demenz können wirksam unterschreiben, solange sie verstehen, worum es geht. Geht das nicht mehr, hilft auch keine gewöhnliche Vollmacht. Dann braucht es eine Vorsorgevollmacht (falls früher errichtet) oder eine Erwachsenenvertretung. Kostenlose Beratung dazu gibt es beim VertretungsNetz unter 01 330 46 00.

Die Pensionsversicherung lehnt deswegen normalerweise nicht ab, sondern fragt nach. Das kostet aber Wochen – und Pflegegeld gibt es erst ab dem Monat nach einem wirksamen Antrag.

Zum Nachlesen bei der Behörde

Sozialministerium: Pflegegeld Die amtliche Stufentabelle und die gesetzlichen Grundlagen. oesterreich.gv.at: Die Begutachtung Wie der Hausbesuch abläuft und wer ihn macht. Statistik Austria: Bundespflegegeld Bezieherzahlen, Ausgaben und Durchschnittsbeträge.

Weiterlesen

Angehörigenbonus – 134,30 € im Monat Für die pflegende Person selbst. Zwei Wege dorthin, einer davon ohne Einkommensgrenze. Beitragsfreie Pensionsversicherung Pensionsjahre, die der Bund zahlt – für Eltern bis zu zehn Jahre rückwirkend.

Sollen wir den Antrag ausfüllen?

Wir machen ihn fertig – mit Beilagen-Checkliste, Anschreiben und der genauen Adresse deiner Landesstelle. Dazu die Gutachter-Checkliste, damit beim Hausbesuch nichts untergeht.

So arbeiten wir →

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Beträge Stand 2026, Angaben ohne Gewähr. Bezieherzahlen: Statistik Austria, Jahresdurchschnitt 2025. Über den Anspruch entscheidet ausschließlich der zuständige Träger.